Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 01.06.2007 - 7 L 277/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aufhebung einer Buchmachererlaubnis, einwandfreie Geschäftsführung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 48, 49 VwVfG NRW, § 2 Rennwett- und LotterieG, § 3 Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und LotterieG
Aufhebung einer Buchmachererlaubnis, einwandfreie Geschäftsführung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Buchmachererlaubnis; Voraussetzungen für die Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Erforderlichkeit eines beharrlichen Zuwiderhandelns gegen vollziehbare Untersagungsverfügungen; Frage der gewerblichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.06.2007 - 7 L 277/07
Die - nach Auffassung der Antragsgegnerin - durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) geklärte Rechtslage war schon vor Antragstellung gegeben, ohne dass dies zu einer Änderung im Verhalten der Antragsgegnerin in Bezug auf die noch laufende bzw. die Verlängerung der Buchmachererlaubnis geführt hätte. - VG Köln, 21.09.2006 - 1 K 5910/05
Übergangsweise Anwendbarkeit von europarechtswidrigen Regelungen für ein …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.06.2007 - 7 L 277/07
Die Untersagungsverfügungen in den Städten E. und I. werden - wie der Antragsteller vorträgt und beide Behörden auf telefonische Nachfrage der Kammer bestätigt haben -, derzeit nicht vollstreckt, sondern die dort bestehenden Sportwettenannahmestellen sind wegen der nach wie vor unsicheren Rechtslage (z. B. stattgebende Eilverfahren zu Gunsten der Antragsteller im Bereich der Verwaltungsgerichte Köln, Minden und Arnsberg sowie Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zum Europäischen Gerichtshof zur Frage der Vereinbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht gewährten Übergangsfrist mit Gemeinschaftsrecht; vgl. VG Köln, Beschluss vom 21. September 2006 - 1 K 5910/05 -) weiter tätig, obwohl teilweise bestandskräftige Ordnungsverfügungen und die Untersagungsverfügungen der Ordnungsämter bestätigende Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vorliegt.